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Kosteninfo  für die 24h-Personenbetreuer/innen:

Bei einer* betreuungsbedürftigen Person entstehen Kosten von ca.:

* bei zwei betreuungsbedürftigen Personen (in einem Haushalt) ist der Tagessatz > € 60.- (richtet sich vor allem nach den Pflegestufen u. der Ausbildung der Betreuer/innen)

> zzgl. sind die Sozialversicherungsabgaben der Betreuer/innen von der betreuungsbedürftigen Person zu bezahlen!  = € 151,68 mtl./Betreuer/in


> zzgl. sind die anfallenden Fahrtkosten (für An- u. Abreise je Betreuer/in) von der betreuungsbedürftigen Person zu bezahlen!  = mind. € 80.- bis max. € 150.- mtl./Betreuer/in


„Die tatsächlich anfallenden Kosten ermitteln wir anhand des Pflegebedarfes (Pflegestufe bzw. Gesundheitszustand u. ev. zusätzlicher Wünsche) der pflegebedürftigen Person und nach der Ausbildung der Personenbetreuer/innen und deren Deutschkenntnisse“

 

Wichtige zusätzliche Kosteninformationen

  • Die Beschäftigung von selbstständigen Betreuungskräften wird bei Vorliegen von gewissen Voraussetzungen mit € 275.- pro Person und Monat vom Bundessozialamt gefördert. Die Förderung wird gewährt, wenn mindestens Pflegestufe 3 vorliegt.
  • Ausgaben im Zusammenhang mit Pflege und Betreuung können grundsätzlich nach Abzug der pflegebezogenen Geldleistungen wie Pflegegeld und Bundeszuschuss im Rahmen eines Jahresausgleichs geltend gemacht werden. Ihr Wohnsitzfinanzamt weiß mehr darüber und erteilt Ihnen gerne kompetente Auskunft.
  • Für Kost und Logie der Personenbetreuer/innen hat der Auftraggeber aufzukommen.
  • Bei zwei im Pflegehaushalt lebenden (betreuungsbedürftigen) Personen wird die Höhe des Tageshonorarsatzes separat ermittelt.
  • Die Höhe der Fahrtkosten ist von der Entfernung abhängig und wird daher gesondert bewertet. Die Fahrtkosten ( incl. der 1. Anreise ) sind vom Auftraggeber zu tragen. Derzeit fallen durchschnittlich € 80 - € 150 / Fahrt 2x im Monat an.
  • An folgenden Tagen des Jahres wird ein Aufschlag von 50% zum Betreuungsentgelt verrechnet: Ostersonntag, Ostermontag, 24, 25 u. 31. 12. sowie am Neujahrstag (Bsp. € 50,-/Tag + 50% = 75 €)
  • Mit 1. Jänner jeden Jahres erfolgt eine automatische Anpassung des Betreuungsentgeltes um die vom Statistischen Zentralamt Österreichs bekannt gegebene Preissteigerungsrate des vergangenen Jahres. Erfolgt eine Erhöhung der Sozialabgaben bzw. der Fahrtkosten, wird diese in tatsächlicher nachgewiesener Höhe dem Kunden weiterverrechnet.

 

 

 

 
Via Viva 24h Personenbetreuung e.U.
Stadtplatz 22, 4950 Altheim

Tel/Fax: +43 7723 42410
Mobil: +43 650 8924109